Institut für Wirtschaftspädagogik
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Master Wirtschaftspädagogik I & II

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Liebe Studierende,

die Informationen aus der Infoveranstaltung zum Masterbewerbungsverfahren finden Sie hier.

Viele Grüße

Ihr Wipäd Team

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1. Wer kann sich bewerben?

2. Wie verläuft der Bewerbungsprozess?

3. Wann kann ich mich bewerben?

4. Was benötige ich für eine erfolgreiche Bewerbung?

5. Ist eine Wiederholung der Bewerbung möglich?

6. Regelstudienzeit & Kosten

7. Ansprechpartnerin

8. FAQs - Häufig gestellte Fragen

 

Zu 1: Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich alle interessierten Studierenden, die einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss einer wirtschaftspädagogischen Fachrichtung oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem In- und Ausland vorweisen können. In einem eigenen Eignungsverfahren prüft die Fakultät für Betriebswirtschaft die Bewerbungen. Wichtig sind sowohl sehr gute wirtschaftspädagogische sowie betriebs- und volkswirtschaftliche Fachkenntnisse als auch sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Des Weiteren wird ein hohes Maß an kognitiven Fähigkeiten wie Abstraktionsvermögen und Problemlösefähigkeit gefordert.

 nach obenZu 2: Wie verläuft der Bewerbungsprozess

Das Eignungsverfahren wird von einer vom Fakultätsrat der Fakultät für Betriebswirtschaft bestellten Auswahlkommission durchgeführt.

 Ablauf Master

1. Fristgerechte und vollständige Bewerbung

Die Zulassung zum Eignungsverfahren setzt voraus, dass alle notwendigen Unterlagen fristgerecht vorliegen.

Die vollständige Bewerbung (inkl. Eingang der schriftlichen Bewerbung beim Student-Office) mit Nachweis der geforderten Zulassungsvoraussetzungen (siehe Punkt 4) muss bis zum 15.05. vorliegen.

Akzeptierte Bewerber/-innen werden zur Eingangsklausur eingeladen. Falls ein GMAT-Test vorliegt, ersetzt dieser die Eingangsklausur. Das Ergebnis des GMAT-Tests muss zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Ausnahme: Bewerber/-innen, die ein Abschlusszeugnis oder Transcript of Records aus einem Erststudium im Fach Wirtschaftspädagogik II mit einer Durchschnittsnote von 1,0 oder besser vorgelegt haben, werden als "geeignet" eingestuft und direkt zum Auswahlgespräch zugelassen. Diese Regelung gilt nur für die Studienrichtung II.


2. Eingangsklausur

Die Eingangsklausur besteht insgesamt aus sechs Teilen, die im Multiple-Choice-Format (5-3-1 Regel) abgefragt werden.

  • Forschungsmethoden (Ein Teil)
  • HRE&M I (Ein Teil)
  • HRE&M II (Ein Teil)
  • HRE&M III (Ein Teil)
  • Zwei aus sechs möglichen ABWLs (Risk Management, Unternehmensrechnung, Digitale Unternehmung, Competition and Strategy, People and Organization, International Management)

Die zugrunde liegende Literatur für den Wirtschaftspädagogik-Teil sowie allgemeine Informationen zum Ablauf des Tests entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt (Stand 21.12.2022). Die zugrunde liegende Literatur für die zwei von Ihnen frei wählbaren ABWLs entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (Stand: 20.01.2023) für die Mastereingangsprüfung für BWL. Der abgeprüfte ABWL-Teil für den Master Wirtschaftspädagogik ist identisch mit dem ABWL-Teil für den Master Betriebswirtschaftslehre.

Die diesjährige Eingangsklausur findet am 09. Juni 2023 statt.


3. Auswahlgespräch

Nach bestandener Eingangsklausur oder einem GMAT-Test (≥ 600 Punkte) werden die Bewerber/-innen zur Teilnahme an einem Auswahlgespräch eingeladen. Der genaue Termin des Gesprächs wird mindestens zwei Wochen vorher per E-Mail bekannt gegeben.

Wichtiger Hinweis: Wer zum festgesetzten Termin nicht erscheint, gilt als nicht geeignet. Gründe, die das nicht selbst zu vertretende Versäumnis rechtfertigen sollen, müssen bis zu Beginn des festgesetzten Termins bei der oder dem Vorsitzenden der Auswahlkommission schriftlich geltend und glaubhaft gemacht werden.

Die Zulassungsentscheidung zum Masterstudium sowie gegebenenfalls Informationen zur Immatrikulation werden im Anschluss schriftlich mitgeteilt.

Nur in Sinne der Eignungssatzung vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungen haben einen rechtlichen Anspruch, in das Prüfungsverfahren zur Aufnahme in den Masterstudiengang aufgenommen zu werden.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik I
in Verbindung mit der Änderungssatzung

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik II
in Verbindung mit der Änderungssatzung

 nach obenZu 3: Wann kann ich mich bewerben?

Die Zulassung zum Studium ins 1. Fachsemester erfolgt einmal jährlich, jeweils zum Wintersemester. Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren ist für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Mai online bei der Fakultät für Betriebswirtschaft schriftlich und vollständig einzureichen (Ausschlussfrist).

Im Fall einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester benötigen Sie zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen einen Einstufungsbescheid in das höhere Fachsemester. Dies setzt voraus, dass je Semester, welches angerechnet werden soll, ca. 30 ECTS in einem äquivalenten Masterstudium erworben worden sind und anerkannt werden können. Bitte setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit uns in Verbindung, so dass die Prüfung der Einstufung vor Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen kann. Der Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren für das jeweils folgende Sommersemester ist bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Mai bei der Fakultät für Betriebswirtschaft schriftlich und vollständig einzureichen (Ausschlussfrist).

 nach obenZu 4: Was benötige ich für eine erfolgreiche Bewerbung?

Studiengang Master Wirtschaftspädagogik 1

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Punkten
  • Mindestens 12 ECTS-Punkte aus Modulen der Wirtschaftspädagogik
  • Mindestens 15 ECTS-Punkte aus Modulen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
  • Mindestens 15 ECTS-Punkte aus Modulen der Volkswirtschaftslehre
  • Englischnachweis mindestens auf Niveaustufe B2 (siehe unten)

Studiengang Master Wirtschaftspädagogik 2

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Punkten
  • Mindestens 15 ECTS-Punkte aus Modulen der Wirtschaftspädagogik
  • Mindestens 15 ECTS-Punkte aus Modulen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
  • Mindestens 15 ECTS-Punkte aus Modulen der Volkswirtschaftslehre
    Englischnachweis mindestens auf Niveaustufe B2 (siehe unten)
  • Mindestens 36 ECTS in einem an beruflichen Schulen unterrichteten allgemeinbildenden Schulfach

Wählbar sind:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Evangelische Theologie
  • Katholische Theologie
  • Mathematik
  • Berufssprache Deutsch

Für beide Studienrichtungen gilt generell:

  • Die Eingangsklausur kann durch den Nachweis eines erfolgreich absolvierten GMAT-Test ersetzt werden. Es erfolgt dann eine direkte Zulassung zum Bewerbungsgespräch. Der GMAT gilt als erfolgreich absolviert, sofern mindestens 600 Punkte erreicht wurden. Das Ergebnis des GMAT-Tests muss mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

    Informationen zu GMAT siehe http://www.gmac.com/
    Link zum Übungstool: Free GMAT Online Demo bei The Princeton Review
  • Liegt das Abschlusszeugnis aus dem Erststudium zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, so ist der Bewerbung ein „Transcript of Records“ beizulegen, aus dem die bis dahin erfolgreich absolvierten Pflichtmodule im Erststudium hervorgehen. Zum Bewerbungszeitpunkt müssen mindestens 140 ECTS vorliegen.
  • Für nicht an der LMU erbrachte Leistungen legen Sie der Bewerbung bitte Modulbeschreibung, Literaturliste und Angaben zur Art der Leistungserbringung bei.
  • Englisch-Nachweis: Nachweis des Sprachniveaus auf Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen

    Mögliche Nachweise sind
    • Neuere Abiturzeugnisse, die das Niveau B2 ausweisen
    • Für ältere Abiturzeugnisse gilt:
    • „Der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen durch Schulzeugnisse gibt Auskunft darüber, welches Sprachniveau Sie mit einem Jahreszeugnis oder mit einem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife erreicht haben. Das folgende Dokument ist insbesondere dann für Sie aufschlussreich, wenn die Niveaustufe NICHT explizit in Ihrem Zeugnis erwähnt ist.“ https://www.sprachenzentrum.uni-muenchen.de/download/fremdsprachenkenntnisse092019.pdf
    • Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache
    • Abschluss eines komplett englischsprachigen Studiengangs (eigenständiger Studiengang, kein "Doppeldiplom" auf Basis der Anerkennung von deutschen Studienabschnitten)
    • Sofern Sie keinen der oben genannten Nachweise vorweisen können, aber im Zweitfach Englisch studieren, wenden Sie sich bitte vor der Bewerbung an wipaedmaster@som.lmu.de

      Angaben über praktische Erfahrungen etc. genügen den Anforderungen nicht und können nicht anerkannt werden.

    • Bei Unklarheiten, ob Ihre Englisch-Kenntnisse anerkannt werden können, treten Sie bitte rechtzeitig vor der Bewerbung mit uns in Kontakt!
  • Für ausländische Bewerber:

Nachweis über einen erfolgreich absolvierten deutschen Sprachtest, wenn weder der Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang absolviert, noch die Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erlangt wurde.  Informationen zu an der LMU anerkannten Sprachnachweisen finden sich hier.

 nach obenZu 5: Ist eine Wiederholung der Bewerbung möglich?

Ein erfolgloses Eignungsverfahren kann einmal wiederholt werden, jedoch nicht früher als zum nächsten Immatrikulationstermin. Eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen.

 nach obenZu 6: Regelstudienzeit & Kosten

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester, in denen 120 ECTS Punkte erworben werden müssen. Die maximale Studienzeit beträgt 6 Semester.

Die Kosten für den Master-Studiengang ergeben sich aus Grundbeitrag der LMU und zusätzlichem Beitrag für das Semesterticket.

 nach obenZu 7: Ansprechpartnerin

Stefanie Zarnow, MBR

Ludwig-Maximilians-Universität München

Institut für Wirtschaftspädagogik
Ludwigstr. 28 RG / III / Zi. 311
80539 München

Telefon: +49 (0) 89 / 2180 - 5616
Fax: +49 (0) 89 / 2180 - 5652
wipaedmaster@som.lmu.de

 nach obenZu 8: FAQs - Häufig gestellte Fragen

  • Wie hoch ist der NC? Welcher Notenschnitt wird benötigt?

    Neben den oben genannten und ausführlich dargestellten Zulassungsvoraussetzungen wird kein bestimmter Notendurchschnitt gefordert.

    Bewerberinnen und Bewerber der Studienrichtung II, die einen Notendurchschnitt von 1,0 oder besser aus dem wirtschaftspädagogischen Erststudium (Bachelor WiPäd II) vorlegen können, werden direkt als "geeignet" eingestuft. Diese Regelung gilt nur für die Studienrichtung II.
  • Ich verfüge über Berufserfahrung, wird diese in irgendeiner Form anerkannt?

    Es gelten die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen, die nicht durch praktische Erfahrung ersetzt, ergänzt oder vervollständigt werden können, da weder die Lernziele noch die Kompetenzen durch Praxiserfahrung erlangt werden können.
  • Ich bin "Quereinsteiger" mit einem bereits abgeschlossenen Master- oder Diplom-Studium. Gibt es Sonderregelungen?

    Für alle Bewerber gelten die Zulassungsvoraussetzungen (s.o.). Sonderregelungen existieren nicht.

 

 

 

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